Bava Kamma 144

Kapitel 144

א דאי ס"ד דאורייתא מכי שחיט לה פורתא אסרה אידך לאו דמרה קא טבח
1 denn wenn man sagen wollte, es sei aus der Tora, so macht er ja, sobald er [das Tier] ein wenig anschlachtet, es verboten und schlachtet nicht des Eigentümers.
ב א"ל רב אחא בריה דרבא כי קא מחייב נמי אההוא פורתא א"ל רב אשי לא תידחיה וטבחו כולו בעינן וליכא
2 R. Aḥa, der Sohn Rabas, erwiderte ihm: Er ist eben wegen des Wenigen schuldig. R. Aši sprach zu ihm: Weise ihn nicht ab; <i>und es schlachtet,</i> es muß vollständig erfolgen, was hierbei nicht der Fall ist. –
ג אלא קשיא א"ל הכי אמר רב גמדא משמיה דרבא כי קא מחייב כגון ששחט מקצת סימנין בחוץ וגמרן בפנים:
3 Dies ist ja ein Einwand!? Dieser erwiderte: R. Gamda erklärte es im Namen Rabas wie folgt: schuldig ist er in dem Falle, wenn er einen Teil der Halsorgane außerhalb durchschneidet und [das Schlachten] innerhalb beendet.
ד <big><strong>מתני׳</strong></big> גנב על פי שנים וטבח ומכר על פיהן ונמצאו זוממים משלמין הכל
4 <b>W</b><small>ENN ZWEI</small> [Z<small>EUGEN</small>] <small>DEN</small> D<small>IEB STAHL UND DIESELBEN AUCH DAS</small> S<small>CHLACHTEN ODER DEN</small> V<small>ERKAUF BEKUNDET HABEN UND ALS</small> F<small>ALSCHZEUGEN UBERFÜHRT</small><small>WERDEN, SO HABEN SIE ALLES ZU ZAHLEN</small>.
ה גנב על פי שנים וטבח ומכר על פי שנים אחרים אלו ואלו נמצאו זוממין הראשונים משלמין תשלומי כפל ואחרונים משלמין תשלומי ג'
5 W<small>ENN ZWEI DEN</small> D<small>IEBSTAHL UND ZWEI ANDERE DAS</small> S<small>CHLACHTEN ODER DEN</small> V<small>ERKAUF BEKUNDET HABEN, UND BEIDE</small> P<small>ARTIEN ALS</small> F<small>ALSCHZEUGEN ÜBERFÜHRT WERDEN, SO ZAHLEN DIE ERSTEREN DAS</small> D<small>OPPELTE UND DIE LETZTEREN DAS</small> D<small>REIFACHE; </small>
ו נמצאו אחרונים זוממין הוא משלם תשלומי כפל והן משלמין תשלומי ג'
6 WERDEN NUR DIE LETZTEREN ALS F<small>ALSCHZEUGEN ÜBERFÜHRT, SO BEZAHLT ER DAS</small> D<small>OPPELTE UND DIESE DAS</small> D<small>REIFACHE; </small>
ז אחד מן אחרונים זוממין בטלה עדות שניה אחד מן הראשונים זוממין בטלה כל העדות שאם אין גניבה אין טביחה ואין מכירה:
7 WIRD EINER VON DEN LETZTEREN ÜBERFÜHRT, SO IST DAS ZWEITE Z<small>EUGNIS UNGÜLTIG</small>; <small>WIRD EINER VON DEN ERSTEREN ÜBERFÜHRT, SO IST DAS GANZE</small> Z<small>EUGNIS UNGÜLTIG, DENN WENN NICHTS GESTOHLEN WORDEN IST, KANN AUCH NICHTS GESCHLACHTET ODER VERKAUFT WORDEN SEIN.</small>
ח <big><strong>גמ׳</strong></big> איתמר עד זומם אביי אמר למפרע הוא נפסל רבא אמר מכאן ולהבא הוא נפסל
8 GEMARA. Es wurde gelehrt: Der überführte Falschzeuge ist, wie Abajje sagt, rückwirkend unzulässig und wie Raba sagt, von jetzt ab unzulässig.
ט אביי אמר למפרע הוא נפסל מההוא שעתא דאסהיד הוה ליה רשע והתורה אמרה (שמות כג, א) אל תשת רשע עד
9 Abajje sagt, er sei rückwirkend unzulässig, denn seit der Zeit seiner Bekundung ist er ein Frevler, und die Tora sagt, daß man den Frevler nicht als Zeuge zulasse.
י רבא אמר מכאן ולהבא הוא נפסל עד זומם חידוש הוא דהא תרי ותרי נינהו מאי חזית דציית להני ציית להני
10 Raba sagt, er sei von jetzt ab unzulässig, denn das Gesetz vom überführten Falschzeugen ist ein Novum – es sind zwei gegen zwei,
יא הלכך אין לך בו אלא משעת חידוש ואילך
11 und was veranlaßt dich, auf diese zu hören, höre doch auf jene– somit tritt auch die Wirkung erst mit der Zeit des Novums ein.
יב איכא דאמרי רבא נמי כאביי סבירא ליה דאמר למפרע הוא נפסל והכא היינו טעמיה דרבא
12 Manche sagen. Raba sei ebenfalls der Ansicht Abajjes, daß nämlich der Falschzeuge rückwirkend unzulässig sei, nur will Raba